Das Forderungspapier der Jugendwerkstatt Wandelbar


In fünf Tagen haben sechs Arbeitsgruppen Forderungen erarbeitet, wie wir uns ein soziales und nachhaltiges Deutschland vorstellen. Ein Redaktionsteam hat die Forderungen zusammengestellt.

Stand: 23. August 2019

Konsum

  • Alle Konsumgüter sind langlebig und durch Wiederverwendung und Recycling in einem hochwertigen Ressourcenkreislauf integriert.
    • Alle Produkte, die in Deutschland produziert, exportiert und verkauft werden, sind so konzipiert, dass sie in ihre Einzelteile trennbar sind und ihre Reparierbarkeit gewährleistet ist.
    • Abfall wird vermieden, da Unternehmen für die nachhaltige Wiederverwertung ihrer Produkte verpflichtet sind.
    • Die Politik fördert Forschungsprojekte zu den Themen Abfalltrennung, Langlebigkeit und Recycling.
  • Es gibt vollkommene Transparenz über die Entstehungs- und Ausführungsprozesse aller Produkte und Dienstleistungen.
    • Eine geringe Anzahl an finanziell und moralisch unabhängigen Kennzeichnungen informieren eindeutig über die Entstehungs- und Ausführungsprozesse.
    • Die vollkommene Transparenz ist dauerhaft rechtlich verankert. Rechtliche Regelungen werden unter größtmöglicher Neutralität überarbeitet und angepasst.
    • Aufklärung und Information erfolgt über Medien, Bildung und weitere Kommunikationswege.
  • Der Konsum findet unter dem Paradigma einer suffizienten, ressourcenschonenden und teilenden Gesellschaft statt.
    • Für politische Entscheidungsprozesse ist eine auf den Sustainable Development Goals basierende Nachhaltigkeitsklausel definiert, die für alle rechtlichen Regelungen gilt und in Entscheidungsprozessen berücksichtigt wird.
    • Staatliche Institutionen und nachfolgende Organisationen sind dazu verpflichtet sowohl im Betrieb als auch in der Arbeitsweise ökologisch und sozialverträglich zu handeln.
    • Bildung und Kommunikation vermitteln suffiziente, teilfreudige und fürsorgliche Werte.

Landwirtschaft

  • Durch neue politische Rahmenbedingungen findet eine ökologische Agrarwende statt.
    • Betriebe, die einen sozialen und ökologischen Mehrwert schaffen, werden nach einer Umstrukturierung der Agrarsubventionen stärker gefördert. Auch die Umstellung auf ökologische Landwirtschaft und entsprechende Forschung erhalten mehr finanzielle Mittel.
    • Bei allen Gütern erfolgt die Einpreisung der Ökobilanz, beispielsweise durch Steuern.
    • Massentierhaltung sowie die Anwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln und mineralischen Düngemitteln sind gesetzlich verboten.
  • Stadt und Land sind durch regionale und nachhaltige Kreisläufe in der Landwirtschaft vernetzt.
    • Die urbane Landwirtschaft ist durch innovative Konzepte wie vertikalen Anbau und grüne Architektur ausgebaut.
    • Landwirtschaftliche Betriebe wirtschaften in regionalen Nährstoff-, Energie- und Wasserkreisläufen. Das schließt den Austausch von Ressourcen und Erzeugnissen zwischen Stadt und Land ein.
    • Anbau, Verarbeitung und Wiederverwertung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen werden mithilfe der nötigen Infrastruktur vollständig regional bewältigt.
  • Landwirtschaftliche Betriebe sind vollständig ökologisiert.
    • Landwirtschaftliche Prozesse orientieren sich primär an ökologischen, klima- und bodenschonenden sowie sozialen Prinzipien.
    • Alternative Anbaumethoden wie die ökologische Landwirtschaft, Agroforst- und Permakultursysteme werden mehr gefördert.
    • Es besteht ein erweitertes Bildungs-, Weiterbildungs- und Beratungsangebot für landwirtschaftliche Betriebe in alternativen Anbaumethoden. Erforderliche Mittel zur Entlastung des Betriebs werden bereitgestellt.

Mobilität

  • Gesellschaftliche Klimaanpassung wird durch globalen Austausch, umfassende Bildung sowie aktive Beteiligung aller Betroffenen gestaltet.
    • Menschen aller Generationen werden durch kostenlose Bildungsangebote über die Klimaveränderungen informiert. Die Mitwirkung von Bürger*innen in ehrenamtlichen Hilfsorganisationen wird durch Anreize der öffentlichen Institutionen gestärkt.
    • Es findet globaler und interdisziplinärer Austausch von Wissen und praktischen Erfahrungen im Umgang mit Anpassungen an das Klima statt. Unterstützung für Menschen, die unter den Folgen des Klimawandels leiden, ist sichergestellt. Zudem stärken nachhaltige Projektförderungen betroffene Regionen.
    • Der Staat schafft und unterstützt einheitliche organisatorische Strukturen, technische Ausstattung und Schutzmaßnahmen zur flächendeckenden Vorbereitung und Bewältigung von Krisen.
  • Siedlungsräume garantieren Sicherheit und Wohlbefinden in sich ändernden Klimabedingungen.
    • Der Staat fördert die Entwicklung und den Bau klimaangepasster Gebäude und Infrastruktur, die ökologisch verträgliche Mechanismen verwenden. Die Entwicklung erfolgt unter Berücksichtigung von Erfolgsbeispielen verschiedener Regionen.
    • Die Bundes- und Landesregierungen fördern eine multiple Flächennutzung zwecks platzsparender und effizienter Klimaanpassung. Dazu werden Klimaschutzbeauftragte mit Vetorecht in allen Entscheidungsgremien der Raumplanung eingesetzt.
    • Die Bundesregierung unterstützt die Bevölkerung bei der Beteiligung an Maßnahmen der Klimaanpassung. Dies geschieht durch Subventionierung und fachliche Unterstützung sowie Verminderung bürokratischer Hürden bei Maßnahmen im privaten und öffentlichen Raum.
  • Intakte und verbundene Ökosysteme führen durch fließende Übergänge und Vernetzung zu einer Steigerung der Biodiversität und Anpassungsfähigkeit.
    • Biosphärenreservate und das grüne Netz sind ausgebaut und durch ein aktives Krisenmanagement geschützt.
    • Klimawandelgeschädigte Flächen werden entweder renaturiert oder alternativ genutzt. Dabei fördern renaturierte Ökosysteme die Anpassung an den Klimawandel, brachliegende Flächen werden zeitgleich mehrfach genutzt.

Bildung

  • Nachhaltigkeit ist ein zentraler Teil des Schulleitbildes.
    • Die Schule ist sowohl klimaneutral als auch ressourcenschonend und fungiert somit als Vorbild.
    • Die Lehrpläne und Methoden erfüllen die Standards der Bildung für nachhaltige Entwicklung und befähigen somit die Lernenden, sich selbst und die Gesellschaft zu transformieren.
    • Bildungsinhalte werden durch moderne pädagogische Methoden wie problem-based learning nachhaltig vermittelt.
  • Schule ist ein Ort der gleichberechtigten Partizipation.
    • Alle Akteur*innen des Lernalltags haben die Möglichkeit zur Mitgestaltung und sind in Entscheidungsprozesse eingebunden.
    • Lernende nehmen aktiv Einfluss auf das vielfältige Lernangebot der Schule.
    • Lernende wählen selbstbestimmt ihre Themenschwerpunkte sowie den Lernort aus. Des Weiteren bestimmen sie Lernniveau und Lerntempo individuell.
  • Die allgemeinen Lerninhalte und -methoden bereiten auf ein soziales Leben in einer globalisierten und digitalisierten Welt vor.
    • Das Lernen findet in einem sozialen, von Leistungsdruck befreiten und praxisorientierten Umfeld statt. Die Lerngruppen sind altersunabhängig zusammengesetzt.
    • Die Lerninhalte werden in einem partizipatorischen Prozess regelmäßig und analog zu gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen aktualisiert.
    • Lehrende absolvieren neben einer fachlichen, eine vertieft fachdidaktische und sozial-pädagogische Ausbildung. Anschließend besuchen sie regelmäßig Fort- und Weiterbildungen, in denen sie neue Kenntnisse erwerben und bereits Erlerntes vertiefen.

Arbeit

  • Jeder Mensch hat das Recht auf ein würdevolles Leben unabhängig von Arbeit.
    • In Schul- und Weiterbildung findet eine aktive und kritische Auseinandersetzung mit dem Verständnis des Arbeitsbegriffs statt.
    • Eine unternehmens- und staatsfinanzierte Grundsicherung stellt unabhängig von Erwerbstätigkeit das Recht auf Wohnen, Mobilität, Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe sicher.
    • Sorgearbeit und gesellschaftliches Engagement wird durch Freistellung und (finanzielle) Ausgleichsleistung anerkannt.
  • Der Mensch steht im Zentrum einer bedürfnisorientierten und selbstbestimmten Arbeit.
    • Spätestens 2025 gibt es eine 20-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich.
    • Die Arbeitszeiten orientieren sich an den Bedürfnissen der Arbeitnehmer*innen und sind dabei zielorientiert und möglichst flexibel.
    • Arbeitgeber*innen bieten über die Arbeitszeit hinaus offene Freizeit- und Gesundheitsangebote an oder fördern gleichwertige Alternativen finanziell.
  • Unternehmen sind durch Partizipation und Gewinnbeteiligung aller Arbeitnehmer*innen demokratisiert.
    • Arbeitnehmer*innen bestimmen in allen unternehmerischen Belangen basisdemokratisch mit.
    • Alle Einkommen sind vollständig offengelegt. Die Gehälter sind in Relation zum niedrigsten Einkommen im Unternehmen begrenzt.
    • Der Staat fördert alternative Unternehmensformen, in denen soziale und ökologische Arbeitsweisen praktiziert werden. Diese werden wissenschaftlich begleitet.
    • Branchenstandards sind verpflichtend und entwickeln sich kontinuierlich weiter.

Download / Anlagen:

Download Das Forderungspapier der Jugendwerkstatt Wandelbar_23. August 2019

110.51 kB - Aktualisiert/Update: 18.11.2019 13:41:23

Aktualisiert: 18.11.2019

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